Veranstalter
Blogbuster ist eine Kooperation verschiedener Partner, rechtlich vertreten durch:
Brandrevier GmbH
Gemarkenstraße 138a
D-45147 Essen
Geschäftsführer: Tobias Nazemi
AG Essen HRB 21507
Preis
Das prämierte Manuskript wird im Herbst 2021 im Eichborn-Verlag erscheinen. Der Gewinner des Blogbuster Preises schließt hierfür einen branchenüblichen Verlagsvertrag mit dem Eichborn-Verlag. Es besteht zudem die Möglichkeit, einen Agenturvertrag mit der Elisabeth Ruge Agentur abzuschließen.
Der den Gewinnertitel betreuende Blogger erhält eine Provision in Höhe von 5 % sämtlicher Einkünfte aus dem Verlagsvertrag zwischen dem Eichborn-Verlag und dem Gewinner. Diese Provision wird von den Einkünften des Gewinners in Abzug gebracht.
Ablauf
Teilnehmer dürfen nur mit einer Einreichung teilnehmen und müssen ihren bürgerlichen Namen angeben. Wird zusätzlich ein Pseudonym angegeben, wird der bürgerliche Name im Rahmen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht.
Autoren des Blogbuster-Wettbewerb 2017 und 2018 können sich, mit Ausnahme der Longlist-Kandidaten, erneut bewerben.
Die Teilnehmer senden ein Exposé und eine Leseprobe über das >> hier << zur Verfügung stehende Formular an Blogbuster. Statt über das Formular kann die Einreichung auch per E-Mail an manuskript@blogbuster-preis.de erfolgen. Erfolgt die Einreichung per E-Mail, muss ein unterschriebenes Exemplar dieser Teilnahmebedingungen als Scan im pdf-Format beigefügt werden. >> Hier << finden Sie eine Druckversion.
Die Blogger bewerten das Exposé und die Leseprobe. Nach positiver Prüfung fordern sie bei dem jeweiligen Teilnehmer das gesamte Manuskript an. Wählt der Blogger ein Manuskript als seinen Favoriten aus, leitet er dieses an die Jury weiter. Auf den Blogs dürfen Teile, bis zum Umfang der eingesandten Leseprobe, aus dem Manuskript vorgestellt werden. Der Teilnehmer erklärt sich bereit, dem Blogger für Interviews, Fotos und Videoaufnahmen zur Verfügung zu stehen. Der Blogger kann seine Leser auffordern, über die Qualität der Manuskripte abzustimmen.
Die Fachjury wählt aus den von den teilnehmenden Bloggern vorgeschlagenen Autoren bis Mitte Mai 2020 eine Shortlist von drei Autoren aus. Im Juni 2020 wird der Gewinner des Blogbuster-Preises verkündet.
Wenn weniger als drei Blogger einen Autor an die Jury weiterleiten, darf diese sich vorbehalten, den Preis auszusetzen.
Anforderungen an die Einsendungen
Teilnehmen dürfen Autoren mit einem Manuskript nur dann, wenn dieses noch nicht bei einem Verlag als Printausgabe erschienen ist. Ausgenommen hiervon sind Veröffentlichungen im Selbstverlag. Teilnehmen dürfen auch solche Autoren, die bereits durch einen Agenturvertrag gebunden sind. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Minderjährige, Autoren die bereits im letzten Jahr auf der Longlist standen, Mitarbeiter des Eichborn-Verlags und seiner Tochterunternehmen sowie Mitarbeiter der Elisabeth Ruge Agentur GmbH.
Einsendungen dürfen ausschließlich über das Teilnahmeformular oder per E-Mail erfolgen. Jeder Autor kann drei präferierte Blogs angeben, die seine Einsendung prüfen sollen. Bei der Zuteilung der Manuskripte ist Blogbuster nicht an diesen Wunsch gebunden. Das Manuskript wird nur von einem Blog geprüft. Das vollständige Manuskript darf erst nach Aufforderung an die mitgeteilte E-Mail Adresse eingereicht werden. Die einzelnen Blogs sollen durch die Teilnehmer nicht direkt kontaktiert werden. Einsendeschluss ist der 31.12.2019.
Die Einreichung besteht aus einem Exposé (maximal 2 Seiten, Normseiten-Formatierung) und einer Leseprobe 15 bis 30 Seiten (Normseiten-Formatierung) jeweils im pdf-Format. Vorlagen in verschiedenen Formaten finden sich hier. Angenommen werden ausschließlich deutschsprachige Prosa (Gegenwartsliteratur), kein Genreliteratur, keine Mundart. Das gesamte Manuskript muss einen Mindestumfang von 140 Normseiten haben. Es muss spätestens zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Jury vollständig sein. Das Manuskript darf ebenfalls ausschließlich als pdf im Normseiten-Format per E-Mail abgegeben werden.
Sonstiges
Der Teilnehmer versichert, dass er allein berechtigt ist, über sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinem Manuskript einschließlich fremder Text- und Bildvorlagen zu verfügen, und dass er bisher keine der Teilnahme entgegenstehende Verfügungen darüber getroffen hat.
Der Teilnehmer erklärt sich zudem bereit, das eingesandte Manuskript in der Zeit zwischen Bekanntgabe der Longlist und der Verkündung des Gewinners zuerst dem Eichborn-Verlag wegen des Erwerbs der Verlagsrechte zu angemessenen Konditionen anzubieten. Sollte es zwischen dem Teilnehmer und dem Eichborn-Verlag nicht zum Abschluss eines Verlagsvertrages innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe des Gewinners kommen, so steht dem Teilnehmer frei, über die Einsendung anderweitig zu verfügen.
Den Teilnehmern entstehen durch die Teilnahme keine Kosten. Eine Barauszahlung des Gewinns sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen.
Es erfolgt keine Rücksendung von Manuskripten, die per Post zugesandt wurden. Weder die Blogger noch die Jury erteilen Gutachten; Ablehnungen werden nicht begründet. Sowohl den Bloggern als auch der Jury steht es frei, einzelne Texte ohne Angabe von Gründen nicht zu berücksichtigen. Es wird keine Korrespondenz geführt.
Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen können zum Ausschluss führen.